Hotel Jawor
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Vorschriften für die Nutzung von Elektroauto-Ladestationen /29.03.2023/

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Vorschriften für die Nutzung von Elektroauto-Ladestationen /29.03.2023/

auf dem Parkplatz des Hotels & SPA Jawor in Zawoja

§1

  1. Diese Ordnung ("Ordnung")  wurde am 29. März 2023 erstellt. und regelt die Nutzung von Ladestationen für Elektroautos auf dem Parkplatz des Hotels & SPA Jawor in Zawoja, 34 - 222 Zawoja 1847 ("Parken")
  2. Die Geschäftsordnung wurde vom Vorstand von Jama - Tour Marek Kukla S.K.A., dem Eigentümer des Hotel & SPA Jawor ("Hotel"), festgelegt. Das Reglement kann jederzeit geändert werden.
  3. Auf dem Parkplatz befindet sich eine gekennzeichnete Ladestation für Elektroautos. Die Station ist für Elektro-Pkw aller Marken ausgelegt.
  4. Die Ordnung gilt für alle Personen, die die Ladestation benutzen. Personen und Fahrzeuge, die gegen die Bestimmungen des Reglements verstoßen, können vom Hotel aus der Ladestation entfernt werden.
  5. Jede Person, die ein Auto fährt, indem sie den Bereich der Ladestation betritt, stimmt den Bestimmungen der Verordnung zu, verpflichtet sich, sie einzuhalten, und ist gegenüber dem Hotel für deren Einhaltung verantwortlich.

§2

  1. Die Ladestation kann an allen Wochentagen rund um die Uhr genutzt werden.
  2. Ladebeginn ist nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der Hotelrezeption möglich.
  3. Ladestationen sind nur zum Laden von Elektro-Pkw bestimmt, d. h. von Elektro-Pkw. Elektroautos und dürfen nicht zum Parken von Autos oder anderen Fahrzeugen verwendet werden.
  4. Preisliste der Ladestation für Elektroautos: 3,00 PLN/1 kWh
  5. Das Hotel kann jederzeit die Nutzung der Ladestation durch Personen untersagen, die dazu nicht berechtigt sind und die Leistungen des Hotels nicht in Anspruch nehmen.

§3

  1. Zu den Grundregeln für die Nutzung der Ladestation gehören:
    • Verwenden Sie die Ladestation nur, während Sie das Auto aufladen
    •  Selbstanschluss des Steckers der Ladestation an das Auto durch die Person, die das Auto fährt
    • Stellen Sie das Auto im Bereich der Ladestation ab, stellen Sie es still, schalten Sie den Motor und die Lichter aus, schließen Sie die Fenster, Türen und den Kofferraum.
    • Selbstschutz des Autos gegen Diebstahl oder Einbruch durch die Person, die das Fahrzeug führt.
    • Belassen Sie den Stecker der Ladestation nach dem Ladevorgang an der dafür vorgesehenen Stelle.
  2. Absolutes Nutzungsverbot der Ladestation durch:
    • Fahrzeuge, die brennbare, ätzende, explosive Materialien und andere ähnliche Materialien und Substanzen transportieren, die eine Gefahr für Personen und Eigentum darstellen können,
    • Autos, die als mobile Geschäfte dienen, wenn ihr Zweck darin besteht, auf dem Parkplatz gewerbliche Aktivitäten durchzuführen,
    • Autos mit Verbrennungsmotoren, einschließlich Hybridautos ohne Ladefunktion.
  3. Es ist verboten, Tiere im Auto an der Ladestation zu lassen.

§4

  1. Jeglicher Eingriff in die technische Infrastruktur der Ladestation ist untersagt.
  2. Etwaige Unregelmäßigkeiten in der Funktion der Ladestation sowie bei Zweifeln bezüglich der Nutzung der Ladestation sind unverzüglich an der Hotelrezeption zu melden.

§5

  1. Der Verwalter, Besitzer ist nicht verantwortlich:
    • Für die Folgen einer nicht bestimmungsgemäßen oder bestimmungsgemäßen Verwendung der Ladestation
    • für jegliche Unterbrechungen des Betriebs der Ladestation; Die Ladestation kann jederzeit vorübergehend oder dauerhaft außer Betrieb sein.
    • Für alle Schäden, die durch höhere Gewalt, Diebstahl (Einbruch, Raub usw.), Zerstörung oder Beschädigung der an der Ladestation befindlichen Autos sowie der darin zurückgelassenen oder deren Ausrüstung bildenden Gegenstände verursacht werden.
    • Für die Folgen von Handlungen Dritter.

§6

  1. Verstößt der Nutzer gegen die Bestimmungen des Reglements, kann das Hotel die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Zustand gemäß dem Reglement wiederherzustellen, einschließlich durch Entfernen des Fahrzeugs von der Ladestation oder Verwendung eines mechanischen Autoschlosses.
  2. In den in Abs. 1 genannten Fällen. 1 ist der Autobenutzer verpflichtet, die Kosten für die Entfernung des Autos von der Ladestation und seinen Schutz und seine Lagerung bis zur Abholung des Autos durch den Benutzer gegen Zahlung einer Gebühr von 500 PLN zu tragen.
  3. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Ladestation entstehen.
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